
Um die Feststellung und Messung prozessrelevanter Qualifikationen zu ermöglichen, wurde im Rahmen der Neuordnung der industriellen Metallberufe die bisherige Zwischen- und Abschlussprüfung grundlegend modifiziert und als Teil 1 und 2 der neuen "gestreckten Abschlussprüfung" zusammengefasst.
Teil 1 (ehemalige Zwischenprüfung)
besteht in der Ausführung einer komplexen Arbeitsaufgabe, die situative Gesprächsphasen und schriftliche Aufgabenstellungen beinhaltet. Sie wird vor Ende des zweiten Lehrjahres durchgeführt und trägt mit 40 Prozent zum Ergebnis der Abschlussprüfung bei.
Teil 2 besteht aus vier Prüfungsbereichen
Einem "Arbeitsauftrag" und drei schriftlichen Prüfungen in den Fächern "Auftrags- und Funktionsanalyse", "Fertigungstechnik" sowie "Wirtschafts- und Sozialkunde". Dabei kann der Arbeitsauftrag sowohl als "betrieblicher Auftrag" als auch als überregional erstellte "praktische Aufgabe" durchgeführt werden. In beiden Fällen muss der Prüfling durch das dazugehörige Fachgespräch prozessrelevante Kompetenzen nachweisen. Diese Prüfung erfolgt zum Ende der Ausbildung und geht mit 60 Prozent in das Gesamtergebnis ein.
Verfahren und Dauer der Prüfungen sind in den jeweiligen „Vorschriften für den Ausbildungsberuf“ geregelt. Detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Kammer.
© f-bb (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung)