
Um die Einsatzmöglichkeiten der Facharbeiter innerhalb der Unternehmen flexibler gestalten zu können und die berufliche Mobilität zwischen Berufen, Betrieben, Branchen und Wirtschaftszweigen zu fördern, wurden für alle industriellen Metallberufe gemeinsame Qualifikationen (Kernqualifikationen) entwickelt. Die Vermittlung der hierfür erforderlichen Inhalte umfasst fünfzig Prozent der Ausbildung, d.h. eine Zeitdauer von 21 Monaten. Die restliche Ausbildungszeit von nochmals 21 Monaten bleibt der Vermittlung von berufsspezifischen Fachqualifikationen sowie der Qualifikationen für die betrieblichen Einsatzgebiete vorbehalten.
Die Vorgehensweise der früheren Ausbildungsordnung, die inhaltlichen Bestandteile der Ausbildung
nacheinander und aufeinander aufbauend in die Ausbildung einzubinden, gehört damit der Vergangenheit an. Ziel der neuen Ausbildung ist es, die zur Bewältigung typischer beruflicher Abläufe erforderlichen Kern- und Fachqualifikationen in einem entsprechenden betrieblichen Umfeld integriert zu vermitteln. Dabei überwiegt zu Beginn der Ausbildung die Vermittlung von Kernqualifikationen, die als Grundlage neu zu erarbeitender und darauf aufbauender Qualifikationen dienen. Am Ende der Ausbildung verhält es sich entsprechend umgekehrt.
Zum Zeitpunkt von Teil I der gestreckten Abschlussprüfung, also nach 18 Monaten Ausbildungszeit, liegt das Verhältnis der Kernqualifikationen zu den Fachqualifikationen bei ca. 75:25.
Eine Übersicht der Kern- und Fachqualifikationen am Beispiel des Ausbildungsberufs Industriemechaniker/-in können Sie hier herunterladen (Download als DOC-Datei, 393KB).
© f-bb (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung)