Finanzielle Hilfen
DieAgenturen für Arbeit stellen unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützungen für Ausbildungsbetriebe und Auszubildende zu Verfügung.
Im Folgenden sind unterschiedliche Fördermaßnahmen aufgeführt:
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Während einer beruflichen Ausbildung sowie einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme kann die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) geleistet werden Dabei werden u.a. Jugendliche unterstützt, die aufgrund der Entfernung des Ausbildungsbetriebs vom Elternhaus gezwungen sind, von daheim auszuziehen.
Ebenfalls förderfähig sind erwachsene Auszubildende, Verheiratete und Eltern, soweit ihnen nicht anderweitig Mittel zur Verfügung stehen.
Für behinderte Menschen gelten besondere Regelungen derBerufsausbildungsbeihilfe: Berufsausbildungsbeihilfe für behinderte Menschen
- Unterstützungsleistungen der Beratung und Vermittlung - Förderung aus demVermittlungsbudget (VB)
Um die Anbahnung oder Aufnahme einer Ausbildung zu ermöglichen, können mit dieser Fördermaßnahme Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Ausbildungssuchende finanzielle Unterstützung finden.
- Ausbildungsbonus
Der Ausbildungsbonus ist ein Angebot an Arbeitgeber, wenn sie vorrangig mit Jugendlichen, die seit mindestens einem Jahr einen Ausbildungsplatz suchen, einen zusätzlichen Ausbildungsvertrag abschließen.
Die Höhe des Zuschusses beläuft sich grundsätzlich auf 4.000, 5.000 oder 6.000 EUR in Abhängigkeit von der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr.
Bei Einstellung von Jugendlichen, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben, kann ebenfalls ein Ausbildungsbonus gewährt werden. In diesen Fällen ist eine Förderung auch dann möglich, wenn es sich nicht um einen zusätzlichen Ausbildungsvertrag handelt.
- Ausbildungsbegleitende Hilfen
sind ein maßgeschneiderte Fördermaßnahmen in der berufstheoretischen Ausbildung. Dabei handelt es sich um kostenlosen Nachhilfeunterricht und gegebenenfalls begleitende sozialpädagogische Betreuung. Dies kann zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten und dem Erlernen fachtheoretischer Kenntnisse und fachpraktischer Fertigkeiten beitragen.
- Einstiegsqualifizierung (EQ) – dem Nachwuchs eine Chance geben
Bei der Einstiegsqualifizierung soll jungen Menschen mit Vermittelungshemmnissen, der Start in eine Berufsausbildung ermöglicht werden. Durch ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum von 6 bis max. 12 Monaten, wird Unternehmen die Möglichkeit gegeben, Talente zu entdecken, die nicht im Lebenslauf offensichtlich werden.
Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse bis zu einer Höhe von 212 € monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag gefördert werden.
© f-bb (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung)