Worin unterscheiden sich die neuen von den alten Prüfungen?
Die wesentlichen Unterschiede sind in Kurzform:
- Die Zwischenprüfung wird durch Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt. Sie findet wie bisher vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
- Das Ergebnis von Teil 1 der Abschlussprüfung geht mit 40% in das Gesamtergebnis der Prüfung ein.
- Der Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung stellt 60% der Gesamtnote dar; er orientiert sich am gewählten Einsatzgebiet.
- Die wesentlichen Inhalte der Prüfung sind die Prozessqualifikationen und nicht mehr das erstellte Prüfungsstück.
Die Zwischenprüfung wird in der neuen "gestreckten" Prüfungsstruktur folglich aufgewertet. In der bisherigen Prüfungsordnung, wie sie das BBiG vorsieht, hatte die Zwischenprüfung lediglich eine Test- bzw. eine Rückmeldefunktion für den Auszubildenden und dessen Ausbildungsbetrieb.
Beide Ausbildungsverfahren – das bisherige wie das neu geordnete – haben drei wesentliche Abschnitte:
- die Probezeit: Sie behält sowohl bei den bisherigen wie bei den neugeordneten Berufsbildern ihren Status.
- eine Prüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres: Bei den neu geordneten Ausbildungen wird die Zwischenprüfung zur Abschlussprüfung Teil 1 der gestreckten Prüfung.
- eine Prüfung zum Abschluss der Ausbildung: Die Abschlussprüfung am Ende der Ausbildungszeit ist Teil 2 der gestreckten Prüfung.
© f-bb (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung)