Die Prozessorientierung bzw. Prozessqualifikation ist ein wesentliches Merkmal der neuen Prüfungsinhalte. Was bedeutet Prozessqualifikation?
Konkret heißt dies, der Prüfling muss zeigen können, dass er in der Lage ist, ganze Wertschöpfungsketten zu verstehen und in Prozessen zu denken. Deshalb werden seine Kompetenzen in Arbeitskommunikation, Auftragsplanung, Auftragsdurchführung und Auftragskontrolle geprüft. Dazu finden in der Abschlussprüfung Teil 1 die situativen Gesprächsphasen statt, in der Abschlussprüfung Teil 2 auf der Basis der Dokumentation des betrieblichen Auftrages bzw. der modellhaften praktischen Aufgabe ein Fachgespräch.
Ein Prüfling z.B. für das Berufsbild Elektroniker/-in für Betriebstechnik muss im Hinblick auf einen konkreten Auftrag oder eine bestimmte Aufgabe folgende Leistungen selbstständig können:
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