Vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres muss l der Auszubildende eine Zwischenprüfung – hier:
Abschlussprüfung Teil 1 – absolvieren, die die Ausbildungsinhalte der ersten 18 Monate beinhaltet.
Die Abschlussprüfung Teil 1 ist eine "komplexe Aufgabe", die aus
Die schriftliche Aufgabenstellung
beinhaltet enge Bezüge zum praktischen Teil. Die Fragen beziehen sich auf einzelne Prozessschritte des Arbeitsauftrages. Inhaltlich wird in der schriftlichen Aufgabenstellung das Grundlagenwissen geprüft. Es werden Kenntnisse zu Technologie, Arbeitsplanung, Mathematik und technischer Kommunikation (z.B. Fachzeichnen) abgefragt.
Der praktische Teil
Die praktische Aufgabenstellung der Abschlussprüfung Teil 1 wird zentral erstellt. An ihr orientieren sich sowohl die schriftlichen Aufgabestellungen als auch die situativen Gesprächsphasen.
Eine Aufgabe könnte beispielsweise lauten, eine teilweise funktionsfähige elektrische Anlage aufzubauen. Der Prüfling bringt einen bestimmten Stand der Anlage zur Prüfung mit, der ihm anhand einer Materialbereitstellungsliste mit entsprechenden Vorgaben bekannt gegeben wird. In der praktischen Prüfung bekommt er Unterlagen mit Schaltplan, Lastkreis etc.
Die situativen Gesprächsphasen
Die Gesprächsphasen dienen der Abrundung der Bewertung. Sie
Nachdem der Prüfling die Abschlussprüfung Teil 1 absolviert hat, erhält er von der Kammer eine Bescheinigung, auf der ihm die Teilnahme sowie die erreichte Punktzahl mitgeteilt wird.
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