Prüfungsvorbereitung bis Ende der Probezeit
Grundsätzliche Anforderungen an den Auszubildenden
- Die Ausbildungsunterlagen für den Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule sind lückenlos und systematisch in Mappen oder Ordnern zu archivieren. Häufig sind nämlich bei Auszubildenden Lose-Blatt-Sammlungen zu beobachten und spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn blickt der Auszubildende in dieser Zettelwirtschaft nicht mehr durch.
- Dem Auszubildenden sollte klar werden, dass er die Verantwortung dafür trägt, dem Berufsschulunterricht zu folgen und die behandelten Lerninhalte entsprechend nachzuarbeiten. Berufsschulstoff ist Prüfungsstoff! Je intensiver in der Berufsschule mit gearbeitet wird, desto größer ist der Nutzen für den Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden.
- Der Auszubildende sollte angeregt werden, sich die für die Ausbildungs- und Lerninhalte entsprechende Literatur, Aufsätze und Kommentare zu besorgen und sie zur Festigung der Lerninhalte durchzuarbeiten. Entsprechende Hilfestellungen zur Informationsbeschaffung kann der Ausbilder oder Berufsschullehrer geben.
- Bei der Vorbereitung auf Klassenarbeiten sollte der Auszubildende seine Unterlagen regelmäßig sichten und mit den noch fehlenden Unterlagen ergänzen. Vollständige Unterlagen erleichtern sehr die Vorbereitung.
- Der Auszubildende sollte gleich zu Beginn darauf aufmerksam gemacht werden, das Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) zeitnah und ordnungsgemäß zur führen.
Tätigkeiten des Ausbilders bzw. des Ausbildungsverantwortlichen:
- Die Kontrolle des Berichtsheftes sollte insbesondere zu Beginn in kurzen Abständen durchgeführt werden.
- Nach 2-3 Wochen sollte der für die Berufsschule angelegte Ordner ebenfalls kontrolliert werden. Damit wird ein deutliches Signal an den Auszubildenden gegeben, dass die Berufsschule für den Ausbildungsbetrieb ebenfalls wichtig ist.
- Der Ausbildende sollte sich auch alle Klassenarbeiten von dem Auszubildenden zeigen lassen. Positives Feedback verstärkt die Lernmotivation des Auszubildenden. Sind die Ergebnisse nicht zufrieden stellend, ist nach den Gründen zu suchen: Wurde der Lehrstoff nicht verstanden?
Wurde nicht genügend gelernt?
Wurde in der Berufsschule nicht aufgepasst?
Kam es zu hohen Fehlzeiten in der Berufsschule?
Hat der Auszubildende nur lückenhafte Unterlagen?
Hat der Auszubildende Prüfungsangst?
Am Ende der Probzeit entscheidet der Ausbildungsbetrieb darüber, ob der Auszubildende das fachliche und soziale Potential hat, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Es ist zweckmäßig, in diese Entscheidung den oder die Ausbildungsverantwortlichen mit einzubeziehen.
Kooperation mit der Berufsschule
Am Ende der Probezeit bieten Berufsschulen häufig so genannte Ausbildertage an. Die ersten Klassenarbeiten wurden schon geschrieben und die entsprechenden Fachlehrer haben sich einen ersten Eindruck von dem Auszubildenden bzw. Schüler machen können. Dieses Gespräch sollte vom Ausbildungsbetrieb unbedingt genutzt werden. Sollten dem Auszubildenden nämlich bestimmte Grundfertigkeiten fehlen, können sie zu Beginn der Ausbildung leichter aufgeholt werden. Je später der Auszubildende mit dem Aufarbeiten von Lücken beginnt, umso schwieriger wird es für ihn, diese Lücken zu einem späteren Zeitpunkt zu schließen.
© f-bb (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung)