Der Ausbildungsberater: Ansprechpartner in allen Ausbildungsfragen
Die Ausbildungsberatung ist eine zentrale Aufgabe der Kammern. Das BBiG schreibt vor, dass die Kammern zur Durchführung und Überwachung der Berufsausbildung sowie der Beratung der Ausbildenden und Auszubildenden Ausbildungsberater bestellen müssen. Der Ausbildungsberater hat bei der Zusammenarbeit der zuständigen Stelle mit der Betriebsleitung bzw. der Verwaltung und dem Betriebsrat bzw. dem Personalrat sowie der Berufsberatung, den beruflichen Schulen, dem staatlichen Amt für Arbeitsschutz und sonstigen Stellen mitzuwirken.
Die zentrale Aufgabe des Ausbildungsberaters liegt demnach in der Beratung und Unterstützung aller an der Ausbildung beteiligten Personen und Stellen. Die Ausbildungsberater stehen in einem kontinuierlichen Austausch mit der regionalen Wirtschaft: z. B. finden Arbeitskreise in Kooperation mit dualen Partnern statt und es werden internationale Lehrlingsaustausche organisiert.
Beratungsschwerpunkte der Ausbildungsberater für den Ausbildungsbetrieb
- Ausbildungsmöglichkeiten,
- Ausbildungsvertrag sowie die sich daraus ergebenden Ausbildungspflichten,
- Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte,
- Anforderungen an die persönliche und fachlichen Eignung der Ausbildenden und der Ausbilder,
- Bestellung von Ausbildern,
- sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung (Ausbildungsplan),
- Verkürzung und Verlängerung von Ausbildungszeiten,
- berufs- und arbeitspädagogische Fragen der Ausbildung,
- Berichtsheftführung,
- Berufsschulbesuch,
- Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, Kooperation mit den an der Ausbildung Beteiligten (duale Partner und Erziehungsberechtigte),
- Information über einschlägige Gesetze, Vorschriften und Anordnungen,
- Beratung bei Schwierigkeiten im Betrieb oder in der Berufsschule,
- Information über Zwischen- und Abschlussprüfungen,
- Informationen über Weiterbildungsmöglichkeiten.
Beratungsschwerpunkte der Ausbildungsberater für den Auszubildenden
- Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis,
- Verkürzung der Ausbildungszeiten (Anrechnung, Verkürzung, vorzeitige Zulassung) sowie Verlängerung der Ausbildung,
- Berufsschulbesuch,
- Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
- Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen (Anmeldung, Zulassung, Anforderungen und Ablauf)
- Aufstiegs-, Fortbildungs- und Förderungsmöglichkeiten,
- Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten bei Leistungs- und Entwicklungsstörungen.
Neben den Beratungsaufgaben nimmt der Ausbildungsberater aber auch eine Kontrollfunktion wahr, um die Ausbildungsqualität des dualen Systems sicher zu stellen. Die Überwachung umfasst dabei:
- Art und Einrichtung der Ausbildung,
- Einhaltung der Ausbildungsordnung,
- Einhaltung des betrieblichen Ausbildungsplans,
- Einhalten des Verbots der Beschäftigung der Auszubildenden mit ausbildungsfremden Arbeiten,
- Freistellung zum Besuch der Berufschule bzw. von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
- Kostenlose Bereitstellung der Ausbildungsmittel,
- Einhaltung der einschlägigen Vorschriften (BBiG, Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz),
- Erfüllung von Aufgaben zur Behebung von Eignungsmängeln.
Auf allen Internetseiten der Kammern sind in der Regel Buttons platziert, die zum Bereich Bildung und weiter zum Bereich Berufsausbildung bzw. Ausbildung führen. In dieser Rubrik finden Sie ihren Ausbildungsberater.
© f-bb (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung)