Prüfungen: Wer und was spielt eine Rolle?
Die zuständigen Stellen
Die Organisation und Durchführung der Berufsausbildung sowie die damit verbundenen Prüfungen sind eine Selbstverwaltungsaufgabe der Wirtschaft. Deshalb ist im § 44 BBiG festgelegt, dass die Regelung der Durchführung der Berufsbildung sowie die Überwachung der Durchführung durch die zuständigen Stellen zu erfolgen hat. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist die zuständige Stelle in der Regel die Kammer, die für den Ausbildungsberuf bzw. den Ausbildungsbetrieb zuständig ist:
- Industrie- und Handelskammern (IHK)
- Handwerkskammern (HWK)
- Landwirtschaftskammern (Berufe in Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau)
Die Kammern der freien Berufe sind beispielsweise für die Ausbildung der Steuerfachangestellten oder Rechtsanwaltsgehilfen zuständig.
Die zentralen Aufgaben der Kammern sind:
- Feststellung, ob der Ausbildende persönlich geeignet ist und über die notwendige Ausstattung verfügt.
- Feststellung, ob die Ausbilder in den Betrieben fachlich und persönlich geeignet sind.
- Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.
- Beratung in allen Fragen zur Berufsausbildung.
- Einrichtung von Berufsbildungsausschüssen.
- Erlassen von besonderen Rechtsvorschriften zur Durchführung der Berufsbildung.
- Erlassen von Prüfungsordnungen.
- Einrichtung von Prüfungsausschüssen, die Prüfungen abnehmen.
- Organisation, Durchführung und Auswertung der in der Ausbildungsverordnung vorgeschriebenen Zwischenprüfungen.
- Organisation, Durchführung und Bewertung der Ausbildungsabschlussprüfung und das Erstellen des Facharbeiter-, Gesellen, bzw. des Kaufmannsgehilfenbriefs.
- Berufung eines Schlichtungsausschusses und Erstellung einer Verfahrensordnung.
Etwa 90% aller Prüfungen werden durch IHKn und HWKn abgenommen. Zur praktischen Umsetzung dieser Aufgaben haben die zuständigen Stellen Ausbildungsberater zu bestellen. Sie stehen den Unternehmern, Auszubildenden und deren Erziehungsberechtigten, Berufsschullehrern, Betriebsräten und Jugendvertretungen als Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Berufsausbildung zur Verfügung.
Wo sind weitere Informationen zu finden?
Die Adressen der 82 regional zuständigen Industrie- und Handelskammern mit den jeweils speziellen Informationen findet man auf der Homepage des DIHK nach einem Klick auf den
IHK-Finder.
© f-bb (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung)