Die Ausbildung frühzeitig beenden
In besonderen Fällen können Auszubildende die Ausbildung vor Ablauf der Ausbildungszeit frühzeitig beenden, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Ausbildende muss die frühzeitige Zulassung aufgrund der bisherigen Leistungen befürworten (mindestens gute Leistungen im Ausbildungsbetrieb) und
- die Leistungen des Auszubildenden müssen in den Unterrichtsfächern bzw. Lehrgängen die Gegenstand der Abschlussprüfung sind, mindestens mit 2,49 beurteilt werden. Der Nachweis wird durch das Berufsschulzeugnis erbracht oder durch eine besondere Bescheinigung der Berufsschule.
- Die Ausbildungsinhalte aus der Ausbildungsordnung müssen im Wesentlichen bis zur Prüfung erworben sein (Bestätigung des Ausbildenden).
Wird eine frühzeitige Beendigung der Ausbildung erwogen, so sollte rechtzeitig der Kontakt zur zuständigen Kammer aufgenommen werden.
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