
Die Abschlussprüfung dient dazu, festzustellen, ob der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht, die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt und mit dem ihm im Berufsschulunterricht vermittelten, für die Berufsausbildung wesentlichen Lehrstoff vertraut ist.
Es wird insgesamt festgestellt, ob der Prüfling die Kenntnisse und Fertigkeiten hat, die ihn befähigen, den Beruf fach- und sachgerecht auszuüben.
Inhalt und Durchführung der Abschlussprüfung werden durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des jeweiligen Berufes geregelt. In ihnen sind die einzelnen Prüfungsschwerpunkte und Prüfungsgebiete für das Berufsbild aufgeführt.
Die gewerblich-technische Prüfung umfasst folgende Teile:
Die kaufmännisch-verwaltenden Prüfungen unterteilen sich in eine
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