Das Auswahlverfahren soll die optimale Besetzung des freien Ausbildungsplatzes sicherstellen. Eine Fehlbesetzung ist wie eine Fehlinvestition zu verstehen, d. h. sie kann mit erheblichen Kosten verbunden sein.
Für ein Unternehmen kann es nicht nur darum gehen, den Bewerber mit den besten Zeugnisnoten oder Testergebnissen auszuwählen. Ziel des Auswahlverfahrens muss es vielmehr sein, eine Person auszuwählen, die den speziellen Anforderungen des Unternehmens am besten entspricht.
Aber auch für den Ausbildungsplatzbewerber ist es wichtig, eine den eigenen Fähigkeiten entsprechende Berufswahl zu treffen, denn ein Ausbildungsabbruch wird häufig als verlorene Zeit und "Makel" im eigenen Lebenslauf empfunden.
Das Auswahlverfahren sollte deshalb von beiden Seiten gründlich vorbereitet werden.
Die Stufen des Auswahlverfahrens
Je nach Größe und Struktur des Unternehmens wird dabei unterschiedlich vorgegangen. Das Auswahlverfahren wird üblicherweise als abgestuftes Verfahren durchgeführt.
Es gibt Auswahlverfahren, bei denen nach jeder Stufe Bewerber aus dem Verfahren ausscheiden. Es wird gewissermaßen so lange "gesiebt", bis die vermeintlich besten Kandidaten sich im Vorstellungsgespräch präsentieren können.
Ein anderes Konzept ist eine Vorgehen, bei dem alle Kandidaten bis zum Vorstellungsgespräch im Auswahlverfahren verbleiben. Erst danach werden die Eindrücke, die die Kandidaten in den einzelnen Stufen hinterlassen haben, ausgewertet und eine Auswahl wird vorgenommen. Diese Verfahrensweise zeigt Stärken und Schwächen der Bewerber am deutlichsten, sie ist allerdings sehr zeitaufwändig.
Bei einem dritten Verfahren wird nach der ersten Stufe eine Vorauswahl vorgenommen. Die Bewerber, die diese Stufe gemeistert haben, absolvieren dann vollständig die zweite und dritte Stufe. Nach Abschluss dieser beiden Stufen wird die endgültige Auswahl getroffen.
© f-bb (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung)