Von einer Bewerbung fühlt sich der zuständige Entscheider eines Unternehmens immer dann besonders angesprochen, wenn die Bewerbung tatsächlich eine Werbung für den Bewerber darstellt und der Bewerber deutlich machen kann, dass er derjenige ist, der die ausgeschriebene Position gut besetzen wird. Dies gilt - wenn gleich in abgemilderter Form - auch für den Bewerber um einen Ausbildungsplatz.
Die ersten äußeren Eindrücke sind dabei - gerade wenn viele Bewerbungen vorliegen - von großer Bedeutung. Bei der Sichtung der Bewerbungsunterlagen wird in der Regel nach einem bestimmten Sortierungsmuster vorgegangen:
Zu Beginn des Auswahlverfahrens steht die Sichtung und Auswertung der schriftlich eingereichten Bewerbungen. Von einem Ausbildungsplatzbewerber liegen in der Regel die folgenden Bewerbungsunterlagen vor:
Diese Unterlagen sollten bei jeder Bewerbung vorliegen, auch bei Bewerbungen per E-Mail oder einer online-Bewerbung.
Eine Checkliste mit Leitfragen für die Sichtung der Bewerbungsunterlagen können Sie sich hier herunterladen (Download als DOC-Datei, 227KB).
© f-bb (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung)