Als Arbeitgeber haben Sie dem Bewerber gegenüber bestimmte Pflichten - auch wenn noch keine vertraglichen Beziehungen bestehen. Zu diesen Pflichten gehören:
Sorgfaltspflicht
Der Arbeitgeber muss die Bewerbungsunterlagen sorgfältig behandeln und aufbewahren. Dies bedeutet unter anderem, dass der Bewerber ein Recht darauf hat, seine Bewerbungsunterlagen in einwandfreiem Zustand - ohne Ecken und Kaffeeflecken - zurückzubekommen.
Vertraulichkeitspflicht
Der Arbeitgeber muss die Unterlagen vertraulich behandeln. Sie dürfen nicht beliebigen Personen gezeigt werden. Dies bedeutet unter anderem, dass er sicherstellen muss, dass die Bewerbungsunterlagen nur den Personalsachbearbeitern und den sonst mit der Einstellung betrauten Personen bekannt werden.
Rückgabepflicht
Der Arbeitgeber muss die Bewerbungsunterlagen zurückgeben, wenn er an der Bewerbung kein Interesse mehr hat. Zurückgegeben werden müssen alle Unterlagen mit Ausnahme des Bewerbungsanschreibens. In Ausnahmefällen - wenn der Bewerber später noch einmal in Betracht gezogen werden soll - können die Bewerbungsunterlagen mit Zustimmung des Bewerbers bei dem Unternehmen verbleiben.
© f-bb (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung)