Das Auswahlverfahren unterliegt wie fast alle personellen Entscheidungen in einem Unternehmen der Mitbestimmung durch den Betriebsrat. Die rechtliche Grundlage dafür ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das BetrVG kennt unterschiedliche Stufen der Mitbestimmung des Betriebsrats in diesen Fragen.
Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats reichen dabei von der bloßen Informationspflicht des Unternehmers bis hin zur tatsächlichen Einflussnahme durch Mitbestimmung.
Einen Übersicht über die Mitwirkungsrechte des Betriebsrates können Sie sich hier herunterladen (Download als DOC-Datei, 226KB).
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