Im Normalfall erfolgt die Berufsausbildung junger Menschen in Deutschland in einem von etwa 340 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen. Der Zugang zu dieser Ausbildung ist vom Gesetzgeber an keinen bestimmten Schulabschluss gebunden. Die Inhalte der Ausbildung sind in der zugehörigen Ausbildungsverordnung festgelegt, wobei die Ausbildung nach den Grundsätzen des dualen Systems an zwei Lernorten durchgeführt wird: im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Überwacht wird die Durchführung der Berufsbildung von der jeweils zuständigen Kammer.
Weitere Unterlagen können Sie hier herunterladen:
Hilfestellung zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte finden Sie im Internet unterwww.foraus.de
© f-bb (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung)