Um sicherzustellen, dass die in der Ausbildungsordnung für einen Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Inhalte in vollem Umfang vermittelt werden können, wird in § 23 des BBIG vorgeschrieben, welche Voraussetzungen Ausbilder und Betrieb erfüllen müssen, um eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf durchführen zu dürfen. Gefordert wird neben der Eignung der Ausbildungsstätte die persönliche und fachliche Eignung des Ausbildenden. Ob ein Betrieb die hierfür geltenden Kriterien erfüllt, wird von der zuständigen Kammer überprüft.
Weitere Unterlagen können Sie hier herunterladen:
© f-bb (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung)