Nach dem Bundesausbildungsgesetz muss der Berufsausbildungsvertrag unverzüglich, spätestens jedoch vor Beginn der Berufsausbildung, zwischen dem ausbildenden Betrieb und dem Auszubildenden schriftlich niedergelegt werden. Der Berufsausbildungsvertrag ist bei den zuständigen Kammern erhältlich, zusammen mit dem Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Im Internet kann ein Vertragsformular, das vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) entwickelt wurde, heruntergeladen werden.
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