Grundlage für eine einheitliche Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf ist die hierfür erlassene Ausbildungsordnung. In dieser wird festgelegt, welche fachpraktischen und fachtheoretischen Inhalte im Verlauf der Ausbildung in Unternehmen und Berufsschule vermittelt werden müssen. Damit ist sie die maßgebliche Grundlage sowohl für die Entscheidung darüber, ob ein Betrieb die Ausbildung in diesem Beruf durchführen kann als auch für die Organisation der Ausbildung.
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