Mit der Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe soll Jugendlichen die auswärtige Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung erleichtert werden, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können. Eine Förderung ist nur für die erste Ausbildung möglich. Die Höhe der BAB ist abhängig von der Art der Unterbringung, dem Einkommen des Auszubildenden und der Eltern oder gegebenenfalls des Ehegatten. Neben dem Bedarf für den Lebensunterhalt werden auch Zuschüsse zu Fahrkosten, Lernmitteln und Arbeitskleidung geleistet.
Der Antrag für die Berufsausbildungsbeihilfe ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der Auszubildende seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Arbeitgeber, die behinderte oder schwerbehinderte Auszubildende beschäftigen, und die Auszubildenden (oder ihre Eltern) können - je nach Voraussetzung - unterschiedliche Leistungen erhalten (z.B. Ausbildungszuschüsse, Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb, Leistungen im Rahmen der "Begleitenden Hilfe im Arbeitsleben", Nachteilsausgleiche).
Eine Übersicht über alle finanziellen Hilfen der Arbeitsagenturen im Hinblick auf die Ausbildung Jugendlicher finden Sie bei derBundesagentur für Arbeit.
© f-bb (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung)