Seit Juli 2008 können Betriebe, die einen zusätzlichen Ausbildungsplatz schaffen, einen Ausbildungsbonus erhalten.
Bedingung für den Ausbildungsbonus ist, der Ausbildungsplatz von einem besonders förderungsbedürftigen Jugendlichen eingenommen wird. Dazu zählen
Gestaffelt nach der maßgeblichen Ausbildungsvergütung beträgt der Ausbildungsbonus zwischen 4.000.- und 6.000.- Euro. Bei der Ausbildung von behinderten oder schwerbehinderten Jugendlichen erhöht sich der Bonus um 30 %.
Ansprechpartner zum Ausbildungsbonus für Betriebe ist die zuständige Arbeitsagentur, über die auch eine Antragsstellung erfolgt.
Von der Bundesagentur für Arbeit wird ein Flyer zum Ausbildungsbonus zumDownload angeboten.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat Fragen und Antworten zum Ausbildungsbonus alsDownload zusammengestellt.
Über zusätzliche Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für die Ausbildung benachteiligter Jugendlicher informieren dieIntegrationsämter und dasBundesinstitut für Berufsbildung.
© f-bb (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung)