Einrichtung lernfördernder Arbeitssysteme
Voraussetzung für die Gestaltung von Ausbildungsplätzen als Lernplätzen ist die Einrichtung lernfördernder Arbeitssysteme. Darunter zählt man
- die Entwicklung anspruchsvoller Tätigkeitsinhalte für neue Lehrlinge
- Möglichkeiten, die es dem Auszubildenden erlauben, seinen Arbeitsplatz selbstgesteuert, zum Beispiel im Rotationsverfahren, zu wechseln
- den Einsatz didaktischer Lernmethoden und Hilfsmittel, z. B. e-Learning, wissensbasierte Systeme oder Handreichungen
- den Aufbau einer tutoriellen Struktur, die den Auszubildenden mit persönlichen Erfahrungswerten im Lernprozess unterstützt (= Benennung von Betreuern)
- die Entwicklung von Beteiligungsformen für Auszubildende, zum Beispiel bei der Festlegung der Lerninhalte für den laufenden Monat
- die Betreuung jüngerer Lehrlinge durch fortgeschrittene Auszubildende (Förderung der sozialen Kompetenz durch Tutorenkonzepte)
- die Auswahl und den Einsatz neuer Einrichtungen in der Technik, der Arbeitsorganisation und im Arbeitsschutz unter dem Aspekt "Lernförderlichkeit"
- die Abstimmung der Lerninhalte mit anderen Ausbildungswerkstätten, wie zum Beispiel der Berufsschule
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