Wer als Ausbilder im Betrieb Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln bzw. bestehende Aufgaben auf betriebliche Verhältnisse anpassen will, kennt die entsprechende Ausbildungsordnung mit dem dazugehörenden Ausbildungsrahmenplan. Er kennt die dortigen Vorgaben zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Ausbildungsdauer: Berufsprofil, integrative Fähigkeiten, Zeitrahmen der Vermittlung der Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Er hat sicher auch eine Vorstellung davon, welche Arbeitsprozesse im eigenen Betrieb wichtige und charakteristische Tätigkeiten des jeweiligen Ausbildungsberufs abdecken. Allerdings kann es durchaus sein, dass ihm nicht alle Prozesse bekannt sind, die geeignete Anforderungen für Lern- und Arbeitsaufgaben aufweisen. Ganz sicher keine Kenntnis von den relevanten betrieblichen Prozessen haben seine Auszubildenden.
© f-bb (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung)