
Ausbildende Betriebe müssen über geeignete Lernorte verfügen. Dabei kann es sich um
handeln.
Die Lehrwerkstatt ist eine eigens für Ausbildungszwecke eingerichtete Betriebsabteilung. Sie ermöglicht den Auszubildenden vor allem durch ihre räumliche Trennung vom betrieblichen Arbeitsalltag ein relativ störungsunanfälliges Lernen. Eine eigene betriebliche Lernwerkstatt ist hauptsächlich in Großunternehmen anzutreffen.
Unter Ausbildungsecke versteht man einen von der eigentlichen Produktion und der betriebliche Arbeit abgegrenzten Raumanteil, der Ausbildungszwecken dient. Die Ausbildungsecke soll so ausgestattet sein, dass alle für eine gegebene Ausbildungseinheit erforderlichen Fertigkeiten vermittelt und geübt werden können.
Gegenüber einer Lehrwerkstatt haben Ausbildungsecken
Steht dem Betrieb weder eine Lehrwerkstatt noch eine Ausbildungsecke zur Verfügung, kann die Ausbildung an einem ausbildungswirksamen Arbeitsplatz durchgeführt werden.
Die Eignung eines Betriebs als Ausbildungsstätte ist unter anderem im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO) geregelt. Auszüge aus diesen Gesetzen stehen hier bereit (Download als DOC-Datei, 220KB).
© f-bb (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung)