
Ergänzend zur eigentlichen Ausbildung macht die Ausbildung begleitende Maßnahmen seitens des Ausbildenden erforderlich bzw. zweckmäßig.
Eine Beratung des Auszubildenden sollte vor Abschluss des Ausbildungsvertrags sowie beim Auftreten von Problemen, insbesondere innerhalb der Probezeit, erfolgen.
Die Förderung des Auszubildenden wird vor allem vor Prüfungsphasen (Zwischenprüfung, Abschluss- bzw. Gesellenprüfung) zu den Aufgaben des Ausbildenden zählen. Für die Beratung und Förderung können (und sollen, auf alle Fälle von erstmals ausbildenden Betrieben) Ausbildungsberater (Kammer, Arbeitsamt, Bildungsträger) zugezogen werden. Bei handwerklichen Ausbildungen ist die zuständige Innung Teil des externen Beratungs- und Förderangebots.
© f-bb (Forschungsinstitut Betriebliche Bildung)