
Die Zwischenprüfung dient ebenfalls der Ausbildungsüberwachung. Sie erbringt den Nachweis, dass das Ausbildungsziel sachlich und innerhalb des zeitlichen Rahmens verwirklicht wird. Ein negatives Ergebnis der Zwischenprüfung gibt Hinweise darauf, dass
werden sollte.
Vorhandene Lücken werden durch die Zwischenprüfung aufgezeigt und können in der verbleibenden Ausbildungszeit geschlossen werden.
Die Abschlussprüfung - in Handwerksberufen die Gesellenprüfung - stellt das Ende der beruflichen Ausbildung dar. Sie dokumentiert, in wie weit der Prüfling die erforderlichen Fertigkeiten beherrscht und die notwendigen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt, seinen gewählten Beruf eigenständig auszuüben.
Dem Prüfungswesen ist in diesem Portal ein eigener Themenbereich gewidmet.
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